Urteil
01.07.2008
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Haftung bei Unfall durch einen Zivildienstleistenden
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes wird die Bundesrepublik Deutschland schadenersatzpflichtig im Wege der Amtshaftung, wenn ein Zivildienstleistender als Fahrer eines Rettungsfahrzeuges schuldhaft einen Unfall herbeiführt. Dies ergibt sich daraus, daß die Bundesrepublik Deutschland der Dienstherr des Zivildienstleistenden gewesen ist. Von daher können weder der Halter des Rettungswagens, bei dem der Zivildienstleistende beschäftigt ist, noch der Zivildienstleistende selber vom Geschädigten zur Haftung herangezogen werden.
Bundesgerichtshof (v. 26.03.1997); Az.: III ZR 295/96