Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Gebrauchtwagenkauf: missverständlicher Gewährleistungsausschluss

Gebrauchtwagenkauf: missverständlicher Gewährleistungsausschluss

Enthält ein zwischen Privatpersonen geschlossener Kaufvertrag (ADAC-Formular) über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug einen formularmäßigen Ausschluss jeder Gewährleistung, wird dieser nicht eingeschränkt, wenn an anderer Stelle des Vertrags der handschriftliche Zusatz „gekauft wie gesehen” hinzugefügt ist.

Hinweis: Der Zusatz war hier völlig überflüssig. Da der Kaufvertrag zwischen Privatpersonen geschlossen wurde, war der Gewährleistungsausschluss uneingeschränkt wirksam. Der Zusatz war daher nur verwirrend und führte zu einem völlig unnötigen Prozess.

Urteil des BGH vom 06.07.2005

VIII ZR 136/04

BGHR 2005, 1435

DAR 2005, 560

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