Urteil
01.07.2008
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Gebrauchtwagenkauf: missverständlicher Gewährleistungsausschluss
Enthält ein zwischen Privatpersonen geschlossener Kaufvertrag (ADAC-Formular) über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug einen formularmäßigen Ausschluss jeder Gewährleistung, wird dieser nicht eingeschränkt, wenn an anderer Stelle des Vertrags der handschriftliche Zusatz „gekauft wie gesehen” hinzugefügt ist.
Hinweis: Der Zusatz war hier völlig überflüssig. Da der Kaufvertrag zwischen Privatpersonen geschlossen wurde, war der Gewährleistungsausschluss uneingeschränkt wirksam. Der Zusatz war daher nur verwirrend und führte zu einem völlig unnötigen Prozess.
Urteil des BGH vom 06.07.2005
VIII ZR 136/04
BGHR 2005, 1435
DAR 2005, 560