“DM”-Märkte dürfen Arzneimittel aus Holland vertreiben
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat ein neues Vertriebssystem für verschreibungspflichtige Arzneimittel aus dem Ausland gebilligt. Die stark expandierende Drogeriemarktkette „DM“ richtete in Kooperation mit einer niederländischen Versandapotheke in einem Pilotprojekt in mehreren Filialen einen Bestell- und Abholdienst für Arzneimittel ein. Die Kunden können das ausgefüllte Bestellformular zusammen mit dem Rezept in eine Bestellbox werfen und spätestens 72 Stunden später in derselben DM-Filiale abholen. Die Verwaltungsrichter sahen in der Vertriebsform weder einen Verstoß gegen deutsches Recht noch gegen EU-Vorschriften.
Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen
13 A 1314/06
Handelsblatt vom 15.11.2006