Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen!

Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen!

Die
richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen!
Einzelunternehmen
Allgemein:
Personengesellschaft, die von einzelnen Personen gegründet werden
kann. Sie entsteht bei jeder Unternehmensgründung automatisch. Es
gibt nur  einen
Betriebsinhaber. Diese Rechtsform eignet sich für Gründer, da sie
wenig Formalitäten mit sich bringt. Vorteile:
Sie haben volle Kontrolle über Ihr Unternehmen und unterliegen
keinerlei Gründungsvoraussetzungen hinsichtlich Eigenkapital und dgl.
Nachteil:
Sie haben die volle Haftung zu tragen. Diese schlägt auch auf Ihr
Privatvermögen durch! Die Namensgebung ist stark eingeschränkt.
Eingetragener Kaufmann e.K. 
Mit dem Zusatz e.K. kann bei einem Einzelunternehmen
der Firmenname weitgehend frei gewählt werden, solange der Name des
Inhaber darin vorkommt.
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
Allgemein:
Sobald Sie mit dritten Personen ein gemeinsames unternehmerisches Ziel
verfolgen, entsteht automatisch eine sogen. BGB-Gesellschaft. 
Dies geschieht häufig bei Kleingewerbetreibenden,
Praxisgemeinschaften freier Berufe, Arbeitsgemeinschaften
(Abkz. ARGE) usw..
Vorteile:
Formalitäten sind nicht erforderlich. Eine mündliche Vereinbarung
genügt. Wir empfehlen jedoch dringend einen schriftlichen Vertrag
abzuschließen.  Es ist kein
Mindestkapital vorgeschrieben. Die Kompetenzen innerhalb der
Gesellschafter können beliebig verteilt werden.
Nachteil:
Die Teilhaber haften grundsätzlich mit ihrem Privatvermögen.  
GbRmbH – die Wahrheit bei der Haftung
(Gesellschaft bürgerlichen Rechts
mit beschränkter Haftung) 
Allgemein
Zweck dieser Gesellschaftsform ist es einerseits die o.g.
vermeintlichen Vorteile einer Personengesellschaft (GbR) 
in Anspruch zu nehmen und andererseits die so oft gewünschte Haftungsbeschränkung
zu erreichen.
Nachteil
Allein der haftungsbeschränkende Zusatz mbH bei der GbR führt nach
dem Urteil des BGH vom 27.09.1999
(AZ II ZR 371/98) nicht zu
der Haftungsbeschränkung wie sie im Falle einer GmbH gelten würde.
Eine solche Haftungsbeschränkung ist nur dann wirksam, wenn sie
"individualvertraglich vereinbart ist" – mit anderen Worten:
Es ist mit jedem Geschäftspartner eine separate Haftungsbeschränkung
zu vereinbaren!
Vorteil:
Sie zwingen sich dadurch stets "wasserdichte" Verträge abzuschließen,
was viel ärger ersparen kann.
Offene Handelsgesellschaft
(OHG)
Allgemein:
Wenn Sie als Vollkaufleute mit einem Partner ein Handelsgeschäft eröffnen
wollen bietet die OHG eine vergleichsweise einfache Möglichkeit dazu.
Vorteile:
Bei der OHG wird kein Mindestkapital gefordert. Wegen der Pflicht zur
persönlichen Haftung hat eine OHG bei Kreditinstituten und Geschäftspartnern
ein besseres Standing als z.B. eine GmbH.
Nachteile:
Kleingewerbetreibende (wie z.B. Einzelunternehmen)
können diese Rechtsform nicht wählen; sie ist nur für Vollkaufleute
in Frage kommt. Für Verbindlichkeiten haften die
Gesellschafter neben ihrem Gesellschaftsvermögen auch mit ihrem
Privatvermögen!
Partnerschaftsgesellschaft (PartnG)
Allgemein:
Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine neue Rechtsform für
Freiberufler, welche eigenverantwortlich mit Partnern zusammenarbeiten
möchten. Die PartnG hat vieles mit der OHG
gemeinsam. Berufsgruppen, denen die Rechtsform der GmbH verwehrt oder
zu aufwendig ist (z.B. freie Berufe), sollten die PartnG 
als Gesellschaftsform in Erwägung ziehen.
Nachteile:
Die Partnerschaftsgesellschaft
haftet mit ihrem Geschäftsvermögen und dem
Privatvermögen der Gesellschafter. Freiberufler, deren Haftung per
Berufsgesetz und entsprechender Verordnungen beschränkt ist, sind
verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abschließen. Die
Gesellschaft muss in das Partnerschaftsregister beim Amtsgericht
eingetragen werden.
Vorteile:
Relativ einfache und kostengünstige Gründungsformalitäten.
Komanditgesellschaft (KG)
Allgemein:
Die KG unterscheidet sich von der offenen
Handelsgesellschaft dadurch, dass bei einem Teil der
Gesellschafter die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern auf
einen bestimmten Betrag (Einlage) beschränkt ist. In einer KG führen
Sie (als Komplementär) allein die Geschäfte. Jede KG hat mindestens
einen Komplementär und einen Kommanditisten. Der Name des Komplementärs
muss in der Firma erscheinen. Kommanditisten sind von der Geschäftsführung
ausgeschlossen. Sie sind an Gewinn und Verlust der Gesellschaft nur in
Höhe deren Einlage beteiligt.
Vorteil:
Sie können leichter an Startkapital kommen, wenn sie sich Partner
(Kommanditisten) suchen, welche sich finanziell an ihrem Unternehmen
beteiligen. Diese können ihnen, je nach vertraglicher Gestaltung,
meist nicht in ihre Geschäfte hineinreden und haften nur mit deren
Einlage. Die Geschäftsführung bleibt i.d.R. allein bei Ihnen als
Komplementär.
Nachteil:
Sie haften als Komplementär dafür mit ihrem gesamten Privatvermögen.
GmbH
Allgemein:
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Die Gesellschafter haften
nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der GmbH. Sie ist stets
eine Handelsgesellschaft und als juristische Person im Handelsregister
eingetragen. Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet
werden. das aufzubringende Stammkapital muss mindestens 25.000 €
betragen, wobei jeder Gesellschafter eine Stammeinlage von mindestens
bzw. 250 € übernehmen muss. Die Höhe des Geschäftsanteils,
ausgedrückt in Prozent, richtet sich nach der geleisteten
Stammeinlage. Der Gegenstand der Unternehmung oder der Name eines der
Gesellschafter sowie der Zusatz “mit beschränkter Haftung” müssen
im Namen der Gesellschaft (Firma) enthalten sein. Die Organe der GmbH
sind der oder die Geschäftsführer und die Gesellschafterversammlung.
Ein Aufsichtsrat ist nur bei mehr als 500 Arbeitnehmern
vorgeschrieben.
Vorteile:
Bei relativ riskanten Unternehmungen können sie die Haftung auf die
Einlagen begrenzen. Es kann einen oder mehrere Gesellschafter geben,
von denen einer oder mehrere als Geschäftsführer ausgewiesen sind
(auch angestellte Geschäftsführer sind möglich, wodurch Sie die
hohen Gewerbesteuern weitgehend vermeiden können!).
Nachteil:
Die Kreditwürdigkeit sinkt dementsprechend. Gründungsformalitäten
sind aufwendiger als bei den oben genannten Rechtsformen und kosten
entsprechend Geld.
 
Ein-Mann GmbH
Allgemein:
Jeder Einzelunternehmer
kann seine Firma durch eine notariell beurkundete Erklärung
in eine GmbH umwandeln. In dieser sogenannten Ein-Mann-GmbH sind die
Vorteile eines Einzelunternehmers mit denen der GmbH
vereint.
Vorteile:
Sie sind Chef und führen als Angestellter ihres Unternehmens
die G
eschäfte. Sie haften aber nur in Höhe des Gesellschaftsvermögens
und nicht mit ihrem Privatvermögen!
Nachteil:
Die Kreditwürdigkeit sinkt dementsprechend.
 
GmbH & Co. KG
Allgemein:
Rechtlich gesehen handelt es sich hier um eine KG,
bei der statt einer natürlichen Person eine GmbH persönlich haftende
Gesellschafterin (Komplementärin) ist. Die Gesellschafter der GmbH
sind meist gleichzeitig die Kommanditisten der KG.
DieVerteilung der Gewinne und Verluste hängen von der Höhe der Vermögenseinlage
der GmbH (Komplementärin) und der jeweiligen Kommanditisten ab.
Ebenfalls die jeweiligen Entscheidungsbefugnisse. Vorteile:
Die Haftung ist, wie bei einer GmbH, beschränkt.
Durch geschickte Verteilung der Haftung auf entsprechende Personen
(z.B. Rentner mit sehr niedrigem Einkommen) kann diese stark beschränkt
werden!
Nachteile:
Die Konstruktion ist vergleichsweise aufwendig und damit
kostspielig.
Stiller Teilhaber
·       
Allgemein:
Der stille Teilhaber (oder Gesellschafter) beteiligt sich an ihrem
Unternehmen mit einer Kapitaleinlage (oder z.B. Sacheinlagen) Er tritt
aber nach außen nicht in Erscheinung. Stille Teilhaber können Sie unabhängig
von der gewählten Rechtsform aufnehmen. Diese haben häufig keine
Entscheidungsrechte. Sie werden i.d.R. am Unternehmensgewinn beteiligt. Es
hängt von ihrem Verhandlungsgeschick ab, ob Sie den ,,Teilhaber"
dazu bewegen können,
ggf. das unternehmerische Risiko mitzutragen.
Vorteil:
Besondere Formalitäten – außer einem privaten Vertrag gibt es
nicht.
Nachteil:
Es ist nicht immer einfach stille
Teilhaber zu finden, da deren Rechte und Einflussmöglichkeiten stark
beschränkt sind.
Kleine AG
Allgemein:
Die “kleine AG” ist eine Gesellschaft. Sie ist für eine
,,kleine" Zahl von Anteilseignern gedacht. So können z.B. schon
vier Personen eine kleine AG gründen: drei Aufsichtsräte und ein
Vorstand. Ihre Haftung ist auf das eingezahlte Aktienkapital beschränkt.
Sie können Mitarbeiter bzw. Kunden an der kleinen AG beteiligen!
Vorteil:
Geeignet für schnellwachsende Firmen mit hohem Kapitalbedarf.,
die auf einfache Art und Weise Kapitalgebern eine relativ hohe
Sicherheit gewähren wollen.
Nachteile:
Die Gründungskosten (für Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer, Amtsgericht) betragen ca. 6.000 €. Es sind
mindestens 50.000 € Grundkapital erforderlich.

 

SIC

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€