Urteil
01.07.2008
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“DAX” markenrechtlich geschützt
Der Träger der Frankfurter Wertpapierbörse ist Inhaber der Marke „DAX“ und vergibt an Unternehmen Lizenzen für die Verwendung der Marke. Liegt kein solcher Lizenzvertrag vor, verstößt die Bezugnahme auf den „DAX“ in Werbung und Produktbeschreibungen (hier eines Finanzdienstleisters) gegen das Wettbewerbsrecht und ist damit unzulässig. Dies gilt nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main selbst dann, wenn der Finanzdienstleister nur „beschreibend“ auf den „DAX“ als Bezugsgröße für die Weiterentwicklung seiner eigenen Wertpapiere Bezug nimmt.
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 26.07.2006
2-06 O 452/05
Pressemitteilung des LG Frankfurt/Main