Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

“Das Beste…” – keine Alleinstellungswerbung

“Das Beste…” – keine Alleinstellungswerbung

Die Werbung für Frühstücksprodukte mit dem Slogan “Kelloggs – das Beste jeden Morgen” stellt lediglich eine reklamehafte Anpreisung dar. Sie enthält nicht die Behauptung einer Alleinstellung und ist daher nicht als wettbewerbswidrig anzusehen.

Urteil des BGH vom 03.05.2001; Az.: I ZR 318/98

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