Bundesverfassungsgericht lockert Werbeverbot für Ärzte
Das früher geltende strikte Werbeverbot für Freiberufler wurde durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren immer weiter gelockert. Dementsprechend erließ nunmehr das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung, wonach es einem Zahnarzt erlaubt sein muss, auf Briefbögen und Praxisschildern seinen Tätigkeitsschwerpunkt “Implantologie” aufzunehmen.
Die Verfassungsrichter stellten jedoch klar, dass derartige Zusätze nicht zu einer Irreführung der Patienten führen dürfen. Kann der Arzt wie hier seine zusätzliche Qualifikation durch entsprechende Zertifikate nachweisen, muss es ihm auch gestattet sein, im Rahmen einer interessengerechten und sachgemäßen Information öffentlich darauf hinzuweisen.
Beschluss des BVerfG; Az.: 1 BvR 873/00