“Blue-Line” keine Marke
Ein Hausgerätehersteller begehrte die Eintragung der Marke ‘Blue-Line’ für die von ihm hergestellten Kühl- und Gefrierschränke. Die Eintragung wurde nun in letzter Instanz abgelehnt.
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Marken sind dann eintragbar, wenn sie geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Hier handelte es sich demgegenüber lediglich um einen beschreibenden Hinweis auf eine bestimmte Produktlinie. Für bloße Beschreibungen besteht jedoch kein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit an der Freihaltung der Bezeichnung.
Dies begründete das Bundespatentgericht damit, daß im Rechtsverkehr die Verwendung des Wortes ‘Line’ oder Linie in einer Vielzahl von Wortkombinationen bekannt ist. Beispiele: Standard-Line, Softline, Ecoline, Profi-Line usw. Auch dem Wort ‘Blue’ kommt nach Auffassung des Gerichts durch die mit der Farbe Blau verbundenen Assoziation mit Kühle bzw. Kälte nur beschreibende Wirkung zu. Die Eintragung mußte daher wegen fehlender Unterscheidungskraft und Bestehens eines Freihaltebedürfnisses versagt werden.
Beschluß des Bundespatentgerichts vom 08.03.1996
32 W (pat) 78/96
GRUR 1996, 883