Pressefreiheit gilt auch für Bundesligavereine

Ein Journalist kann nicht allein wegen seiner kritischen Berichterstattung vom Besuch des Spielgeländes und der Pressekonferenzen eines Bundesligavereins ausgeschlossen werden, wenn diese Veranstaltungen ansonsten der allgemeinen Presseöffentlichkeit zugänglich sind.

Beschluss des OLG Köln vom 07.03.2000; Az.: 16 W 8/00

Rechtsanwälte
für IT-Recht & Computerrecht in Deutschland

Knebl, Schnaubert & Partner
Stefan Wilke
Stefan Wilke
49393 Lohne
Torsten Renzow
Torsten Renzow
23936 Grevesmühlen
Steffan Schwerin