Pflegegeld mindert nicht Sozialhilfe

Ein Pflegebedürftiger gab sein monatliches Pflegegeld von 800 DM, so wie es das Gesetz vorsieht an seine ihn betreuende Ehefrau weiter. Diese bezog ihrerseits Sozialhilfe.

Das Sozialamt sah das Pflegegeld als Einkommen an und kürzte daraufhin die Sozialhilfe der Frau. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel sah das Pflegegeld jedoch nicht als Entgelt für erbrachte Leistungen, sondern als Anerkennung für den Einsatz und die Opferbereitschaft der Pflegeperson an. Die Behandlung als Einkommen würde somit den Gedanken der Pflegeversicherung zuwiderlaufen. Die Kürzung der Sozialhilfe war daher rechtswidrig.

Beschluß des VGH Kassel vom 07.12.1995
9 TG 3060/95

Rechtsdienst der Lebenshilfe Heft 1/96, Seite 24

Rechtsanwälte
für Sozialrecht in Deutschland

Salleck + Partner
Salleck + Partner
91054 Erlangen
Iris Koppmann
Iris Koppmann
50667 Köln
Thomas Baumann
Thomas Baumann
02625 Bautzen
Hümmerich & Bischoff