Ist die Pflegebedürftigkeit eines Unterhaltsberechtigten ärztlich festgestellt, wirkt sich das gezahlte Pflegegeld (hier monatlich 800 DM für Pflegestufe II) nicht unterhaltsmindernd aus.
Dies gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm selbst dann, wenn das Pflegegeld tatsächlich nicht für Pflegepersonen ausgegeben wird, weil Freunde des Pflegebedürftigen entsprechende Leistungen (teilweise) unentgeltlich erbringen.
Urteil des OLG Hamm vom 18.03.1998
12 UF 97/97
OLG Report Hamm 1998,232, FamRZ 1998, 1431
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