Persönlichkeitsfortbildung

Kosten für die Teilnahme an Persönlichkeitsseminaren, Rhetorikkursen und ähnlichen Veranstaltungen können nach einem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen dann als Werbungskosten anerkannt werden, wenn der Teilnehmer den konkreten Nutzen für seinen Beruf nachweisen kann.

Anerkannt wurden die Kursgebühren einer Haupt- und Grunschullehrerin für ein Supervisions-Seminar, in dem sie lernte, wie sie ihre tägliche Arbeit schneller und effektiver erledigen kann.

Urteil des FG Niedersachsen
IX 44/94
DM Heft 11/96, Seite 177

NJW Heft 7/97, Seite XLII

Rechtsanwälte
für Steuerrecht in Deutschland

Krauss + Partner
Krauss + Partner
90402 Nürnberg
Axel Maier-Wanner
Axel Maier-Wanner
73728 Esslingen
George Terzakis
George Terzakis
30175 Hannover
Salleck + Partner
Salleck + Partner
91054 Erlangen