Kosten für die Teilnahme an Persönlichkeitsseminaren, Rhetorikkursen und ähnlichen Veranstaltungen können nach einem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen dann als Werbungskosten anerkannt werden, wenn der Teilnehmer den konkreten Nutzen für seinen Beruf nachweisen kann.
Anerkannt wurden die Kursgebühren einer Haupt- und Grunschullehrerin für ein Supervisions-Seminar, in dem sie lernte, wie sie ihre tägliche Arbeit schneller und effektiver erledigen kann.
Urteil des FG Niedersachsen
IX 44/94
DM Heft 11/96, Seite 177
NJW Heft 7/97, Seite XLII
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