Finanzbehörden und Finanzgerichte gehen häufig davon aus, daß Pensionszusagen ohne entsprechende Absicherung unbezahlbar und damit nicht ernst gemeint sind.
Dementsprechend erkannte das Finanzgericht Köln Pensionsrückstellungen einer GmbH nicht an, weil zur Absicherung der Rentenverpflichtung keine Lebensversicherung abgeschlossen wurde.
Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sollte gegen entsprechende Bescheide des Finanzamts Einspruch unter Hinweis auf die ausstehende Entscheidung des Bundesfinanzhofs eingelegt werden.
Urteil des FG Köln vom 19.12.1996
13 K 2490/96
Impulse Heft 1/98, Seite 111
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