Parken mit rechtem Fahrzeugreifen auf Grünstreifen naturschädigend

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf begeht jemand möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit, für die er eine Geldbuße zahlen muß, wenn er in einem Landschaftsschutzgebiet mit den linken Fahrzeugreifen auf der Fahrbahn und mit den rechten Reifen auf einem Grünstreifen steht. Auch hierdurch kann die Natur geschädigt werden. Der Fahrer darf seinen Wagen nur so hinstellen, wenn sich neben der Fahrbahn eine befahrbare Fläche befindet.

Oberlandesgericht Düsseldorf (v. 25.11.1996); Az.: 5 Ss (OWi) 335/96 (OWi) 155/96 I

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