In der notariellen Teilungserklärung einer Wohnungseigentumsanlage war die Nutzung eines Teileigentums als 'Café' beschränkt worden. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg ist von dem Begriff 'Café' der Betrieb einer bis 4 Uhr morgens geöffneten Speisegaststätte nicht gedeckt. Dies gilt selbst dann, wenn - wie vom Gericht festgestellt - sich der Begriff eines Cafés seit der Grundbucheintragung erheblich verändert hat.
Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 29.07.1998
2 Wx 20/98
MDR 1998, 1156
ZMR 1998, 714
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