Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muß der Metro-Konzern künftig durch entsprechende Kontrollen sicherstellen, daß seine gewerblichen Kunden in den Großmärkten keine Privateinkäufe tätigen. Ansonsten droht den Filialen der Verlust ihres Status als Großhandel. Die Richter sahen in dem angefochtenen Urteil keinen Verstoß gegen das Grundgesetz. Bereits das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Revision des Groß- und Einzelhandel-Multis verworfen.
Beschluß des BVerfG
1 BvR 2.652/95
Pressemitteilung des BVerfG vom 03.07.1998
NJW 1998, 2811
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