Nichtgesicherter Löschteich bei Sportplatz

Eine Gemeinde ist verpflichtet, die Umzäunung eines Feuerlöschteiches, der an einen öffentlichen Sportplatz angrenzt, regelmäßig zu überprüfen.

Ein 5-jähriger Junge gelangte über einen heruntergetretenen Zaun auf das Teichgelände. Er fiel ins Wasser. Da er erst nach 20 Minuten geborgen werden konnte, zog er sich schwere Gesundheitsschäden zu. Die verantwortliche Gemeinde mußte für die tragischen Unfallfolgen einstehen, weil sie es versäumt hatte, den Zaun regelmäßig zu überprüfen.

Urteil des Thüringer OLG vom 09.04.1997
7 U 1045/96

MDR 1997, 839

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