Ein Kinderarzt muß bei jeder akuten fieberhaften oder schweren Erkrankung eines Kleinkindes überprüfen, ob die Ursache in einer Meningitis (Hirnhautentzündung) zu sehen ist. Unterläßt er dies, handelt er 'grob fehlerhaft".
Dementsprechend verurteilte das Oberlandesgericht Hamm einen Arzt zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 200.000 DM und zum Ersatz aller Zukunftsschäden, weil er es bei zwei Arztbesuchen versäumt hatte, an einem knapp einjährigen Jungen trotz akuten Fiebers eine Untersuchung auf Meningitis vorzunehmen. Dem inzwischen fünfjährigen Patienten wäre bei einer frühzeitigen Diagnose ein schwerer Gehirnschaden mit lebenslanger Pflegebedürftigkeit erspart geblieben.
OLG Hamm; Az.: 3 U 3/97
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