Neue steuerliche Höchstgrenzen für Kinderbetreuung

Ein wichtiges Urteil für alle Alleinerziehenden: Das Finanzamt muß Kosten bis zu 4.000 DM pro Jahr für die Kinderbetreuung z. B. für Babysitter, Kindergarten und Nachhilfe für das erste Kind anerkennen. Für jedes weitere Kind liegt die Grenze bei 2.000 DM.

Der Bundesfinanzhof setzte diese steuerlichen Höchstgrenzen nun für die betreuungs-bedingten außergewöhnlichen Belastungen fest.

Urteil des BFH vom 08.03.1996
III R 146/93

Impulse Heft 7/96, Seite 77

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