Neue Einspruchsfristen

Bis zum 31.12.1995 konnte innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Steuerbescheides Einspruch eingelegt werden. Begründung und erforderliche Unterlagen konnten später nachgereicht werden.

Seit 01.01.1996 können die Finanzbeamten die Einspruchsfrist im Einzelfall festlegen. Diese wird sich zwar im Regelfall an der früheren Einspruchsfrist orientieren, jedoch müssen innerhalb dieser Zeit sämtliche Unterlagen vorgelegt werden. Belege und Unterlagen, die dann noch fehlen, bleiben bei der Prüfung des Einspruchs der Steuerfestsetzung unberücksichtigt.

sic

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