Die Verwendung des Namens einer Gemeinde als so genannte Second-Level-Domain durch einen anderen verletzt ihr Namensrecht auch dann, wenn dies unter der Top-Level-Domain "info" und nicht wie hierzulande üblich unter "de" geschieht.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.07.2003
20 U 43/03
NJW Heft 45/2003, Seite VII
Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.07.2003
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