Eine Eintragung des Vornamens Jesus im Geburtenbuch ist nicht zu beanstanden.
Der Name Jesus ist ein weltweit (insbesondere in Spanien und in lateinamerikanischen Ländern) gebräuchlicher Vorname, gegen dessen Vergabe nach Meinung des Oberlandesgerichts Frankfurt a. Main keine Bedenken erhoben werden können.
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 24.11.1998
20 W 149/98
NJW-RR 1999,730
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