Nachweis eines manipulierten Unfalls

Ein Lkw-Fahrer fuhr auf einen an einer Ampel stehenden Pkw auf. Zum Unfallhergang erklärte der Fahrer des Lasters, er sei vom Bremspedal abgerutscht. Die Haftpflichtversicherung des Pkws vermutete eine Unfallmanipulation und verweigerte die von dem Halter des Wagens verlangte Ersatzleistung. In dem darauf folgenden Prozess wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt, das die Vermutung der Versicherung bestätigte, Lkw- und Pkw-Fahrer hätten den Unfall "vereinbart".
Folgende Indizien sprachen eindeutig für eine Unfallmanipulation: Das von dem Lkw-Fahrer behauptete Abrutschen vom Bremspedal erwies sich nach dem Sachverständigengutachten und nach Auswertung der Tachoscheibe als ausgeschlossen. Auch für die Anmietung des Lkws konnte der Fahrer keinen plausiblen Grund nennen. Ferner konnte er nicht erklären, warum der Lkw einige Minuten vor dem Unfall angehalten wurde. Schließlich fiel ins Auge, dass es sich um einen älteren Pkw der gehobenen Klasse mit hoher Laufleistung handelte, die Reparaturkosten bei weitem überhöht waren und der "Geschädigte" die Abrechnung auf der Grundlage eines Kostenvoranschlages vornahm. Im Ergebnis musste die Versicherung nicht zahlen.
Anmerkung: Mit den beiden "Unfallbeteiligten" wird sich nun die Staatsanwaltschaft und der Strafrichter wegen versuchten Betruges zu befassen haben.

Urteil des OLG Hamm vom 10.04.2000; Az.: 13 U 176/99

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