Mißlungene "Grauer-Star"-Operation

Eine Frau wurde an den Augen operiert, weil sie am so genannten 'Grauen Star' litt. Der behandelnde Arzt klärte sie nicht darüber auf, daß eine solche Operation, wenn auch nur selten, zur Erblindung führen kann. Genau das passierte der Patientin in diesem Fall. Sie verklagte daraufhin besagten Arzt. Das OLG Oldenburg war der Meinung, daß sie im Recht sei. Denn der Patient müsse auf jeden Fall im Vorfeld über die unter Umständen schlimmen Folgen dieser Operation aufgeklärt werden, auch wenn diese nur äußerst selten auftreten. Die Patientin konnte nämlich das Gericht davon überzeugen, daß sie, hätte sie von dem Risiko gewußt, sich noch genauer überlegt hätte, zu welchem Zeitpunkt und von welchem Operateur sie eine solche Operation hätte vornehmen lassen, selbst wenn außer der Operation keine andere Behandlungsmöglichkeit für sie bestanden hätte. Da die Frau also, wäre sie informiert gewesen, einer Operation unter den Bedingungen, wie sie bei ihr vorlagen, nicht zugestimmt hätte, gilt ihr ursprüngliches Einverständnis den Eingriff betreffend als unwirksam und dieser somit als rechtswidrig. Daher mußte der Augenarzt die Frau entschädigen.

Oberlandesgericht Oldenburg; Az.: 5 U 116/98

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