Mitgebrachte Getränke in Fitness-Studio

Betreiber von Fitness-Studios wollen sich das lukrative Geschäft mit Sportdrinks oder Eiweiß-Shakes in der Regel nicht entgehen lassen und untersagen es häufig ihren Mitgliedern, eigene Getränke mit in die Räume des Studios zu nehmen. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat nunmehr derartige Vertragsklauseln für unwirksam erklärt.

Urteil des OLG Brandenburg vom 25.06.2003
7 U 36/03
Pressemitteilung des OLG Brandenburg

Urteil des OLG Brandenburg vom 25.06.2003

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