Mitgebrachte Getränke im Fitnesscenter

Der Betreiber eines Sport- und Freizeitcenters kann es seinen Mitgliedern in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht verbieten, eigene Getränke in die Sportanlage mitzubringen.

RdW Heft 17/1999, Seite V

Rechtsanwälte
für Sozialrecht in Deutschland

Jochen Faßhauer
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