Ungerechtfertigte Mieterhöhung nach Tod des Mieters - Rückzahlungspflicht des Wohnungsbauunternehmens

Eine Frau hatte eine Wohnung für 400,- DM pro Monat gemietet, in der sie mehrere Jahre lang mit ihrem erwachsenen Sohn gewohnt hatte.
Nach dem Tod der Frau wurde ihrem Sohn und Alleinerben vom Vermieter, einem großen Wohnungsbauunternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main, die monatliche Miete um 300,- DM auf 700,- DM angehoben. Der Sohn akzeptierte dies zunächst und zahlte ein Jahr lang die erhöhte Miete. Dann kamen ihm jedoch Zweifel an der Richtigkeit der Mieterhöhung und klagte dagegen.

Das Amtsgericht Frankfurt / Main entschied, daß der Mietvertrag, den das Wohnungsbauunternehmen mit der Frau geschlossen hatte, nach dem Tod der Mieterin nicht einfach gegenstandslos geworden sei. Vielmehr sei der Sohn an die Stelle der verstorbenen Mutter in dem Mietvertrag gerückt. Genau diese Tatsache hätte das Unternehmen dem Sohn mitteilen müssen, denn von diesem könne – im Gegensatz zu einem großen Wohnungsbauunternehmen mit seinen juristischen Beratern - nicht erwartet werden juristische Kenntnisse zu besitzen.
Aufgrund dieser Pflichtverletzung mußte der Vermieter dem Sohn die kosten erstatten, die diesem dadurch entstanden waren, daß dieser ein Jahr lang statt 400,- DM 700,- DM Miete im Monat – insgesamt während diesen Jahres also 3.600 DM zu viel - gezahlt hatte.

Amtsgericht Frankfurt / Main; Az.: 33 C 32/98 - 67

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