Mehrwertsteuer im Vergleichbetrag enthalten

Die Mehrwertsteuer ist als rechtlich unselbständiger Teil des zu zahlenden Preises auch bei Vereinbarungen zwischen vorsteuerabzugsberechtigten Vertragsparteien im Zweifel mit in einem Gesamtpreis enthalten.

Dies gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München für Verträge jeglicher Art, insbesondere auch für den Fall eines Vergleichs.

Urteil des OLG München vom 03.12.1997
7 U 4297/97 (nicht rechtskräftig)

Betriebs-Berater 1998, 609

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