Manipulierte Eintragungen im Fahrtenbuch

Werden Eintragungen in einem Fahrtenbuch stets mit demselben Schreibgerät vorgenommen, kann dies nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg darauf hindeuten, dass der Steuerpflichtige die Eintragungen nicht - wie vorgeschrieben - nach jeder einzelnen Fahrt aufgezeichnet, sondern nachträglich am Jahresende 'passend gemacht' hatte. Dies kann zur Aberkennung der Fahrtkosten führen.

Bei der Führung eines Fahrtenbuches sollte daher, um derartige Missverständnisse zu vermeiden, öfters das Schreibgerät gewechselt oder gleich ein Computerprogramm zur Eingabe der Fahrten verwendet werden.

Urteil des FG Baden-Württemberg; 7 K 188/94

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