Lügendetektor bald auch in Deutschland?

Das Bundesverfassungsgericht hält nun gegenüber seiner früheren kategorischen Ablehnung den Einsatz eines Lügendetektors (poligraphisches Gutachten) zur Feststellung des dringenden Tatverdachtes neben anderen Beweismitteln für möglich.

BVerfG vom 15.10.1997; Az.: 2 BvR 1211/97

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Daniela Schäfer
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