Das Bundesverfassungsgericht hält nun gegenüber seiner früheren kategorischen Ablehnung den Einsatz eines Lügendetektors (poligraphisches Gutachten) zur Feststellung des dringenden Tatverdachtes neben anderen Beweismitteln für möglich.
BVerfG vom 15.10.1997; Az.: 2 BvR 1211/97
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