Lohnsteuer für Schwarzarbeiter

Bei dem Bau eines Hauses im Wert von über 1 Million Mark konnte der Bauherr nur die Hälfte der Baukosten durch Vorlage von Handwerkerrechnungen nachweisen. Das Finanzamt unterstellte daraufhin, daß der Rest der Baukosten für den Einsatz von Schwarzarbeitern verbraucht wurde. Für den nicht nachgewiesenen Teil der Kosten verlangte das Finanzamt daraufhin die dafür angefallene Lohnsteuer. Das Finanzgericht Düsseldorf bestätigte diese Vorgehensweise.

Urteil des FG Düsseldorf
7 V 6073/96 A

DM Heft 6/1998, Seite 145

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