Leichtfertige Strafanzeige

Wer leichtfertig eine Strafanzeige stellt, läuft Gefahr, von dem zu Unrecht Verdächtigten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Ein Mann saß wegen einer derartigen Anzeige wegen des Vorwurfs des schweren Raubes 4 Monate lang in Untersuchungshaft. Da sich die Anzeige als völlig haltlos erwies, mußte der Anzeigenerstatter an den zu Unrecht Verdächtigten DM 15.000 Schmerzensgeld zahlen.

LG Bonn vom 03.11.1994; Az.: 15 O 169/94

Rechtsanwälte
für Privatrecht & Kaufrecht in Deutschland

Markus Baron von Hohenhau
SHP - Schmitt, Hartmann, Protte & Partner
Christian Zinzow
Christian Zinzow
66953 Pirmasens
Karin Körzinger
Karin Körzinger
63864 Aschaffenburg - Glattbach