Leasing und Vollkaskoversicherung

Leasinggesellschaften schreiben ausnahmslos vor, daß der Leasingnehmer eines Kraftfahrzeuges für die Laufzeit des Vertrages eine Vollkaskoversicherung abschließen muß. Leasingfirmen können jedoch nicht vorschreiben, bei welcher Gesellschaft die Versicherung abgeschlossen wird.

Nach Auffassung des Amtsgerichts Gießen muß dem Leasingkunden die Wahl der Versicherung überlassen bleiben. Die Berufung der Leasinggesellschaft gegen dieses Urteil blieb ohne Erfolg.

AG Gießen ; Az.: 44 C 1718/94

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Robert Kröger
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