Tragbare Computer (Notebook, Laptop) erfreuen sich gerade im Geschäftsleben zunehmender Beliebtheit bzw. Notwendigkeit. Die übliche Abschreibungsdauer beträgt fünf Jahre. In begründeten Fällen, kann nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz eine Absetzung in nur drei Jahren gerechtfertigt sein.
Die Verkürzung kann begründet werden mit besonders intensiver Nutzung, hohem Verschleiß durch häufigen Transport, schwieriger Ersatzteilbeschaffung und dem gerade bei Mobil-PC´s überdurchschnittlich hohen Preisverfall.
Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 08.11.1995
1 K 1480/93
Impulse Heft 7/96, Seite 76
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