Familienrechtsversicherung umfasst keine Rechtstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Teure Kündigungsschutzklage
Mit der Kündigung seines Arbeitgebers war ein Sparkassenvorstand ganz und gar nicht einverstanden und zog vor Gericht. Ein Kostenrisiko sah er in der Klageerhebung nicht, meinte er doch, bei Zeiten durch eine Familienrechtsschutzversicherung vorgesorgt zu haben.

Schließlich blieb das Vorstandsmitglied doch auf den Kosten des Rechtsstreits sitzen. Die abgeschlossene Familienrechtsschutzversicherung umfaßt zwar Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, als solcher sei der Rechtsschutzversicherte jedoch nach Meinung des Bundesgerichtshofs hier nicht anzusehen. Der Versicherungsschutz umfaßt nämlich nicht die Streitigkeiten eines Versicherten, der wie hier Organ einer juristischen Person, der Sparkasse, ist.

Urteil des BGH IV ZR 238/97 Wirtschaftswoche Heft 17/98, Seite 226

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