Beim Abschluss einer Krankenversicherung für ein Kleinkind sind vergleichsweise harmlose Kinderkrankheiten wie z. B. Erkältungen oder Blähungen nicht anzeigepflichtig.
Urteil des LG Köln vom 30.07.2003
23 S 27/03
NJW Heft 1-2/2004, Seite X
Urteil des LG Köln vom 30.07.2003
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