Werden bei Abschluss einer Krankentagegeldversicherung irrtümlich die Tarife für Selbstständige zu Grunde gelegt, kann die Versicherung erbrachte Leistungen zurückfordern, wenn sich später herausstellt, dass der Versicherungsnehmer wegen der bloßen Begründung einer "Scheinselbstständigkeit" sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer geblieben ist.
Urteil des OLG Celle vom 11.12.2003
8 U 61/03
Pressemitteilung des OLG Celle
Urteil des OLG Celle vom 11.12.2003
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