Krankenkasse: Hinweis auf Bevorzugung der Partner unzulässig

Ein Rundschreiben einer gesetzlichen Krankenversicherung an die in einem Landkreis niedergelassenen ärzte, in dem diese gebeten werden, bei der Verordnung von Krankentransporten mit Taxi- und Mietwagen vorrangig die Vertragsunternehmen der Krankenkasse zu berücksichtigen, stellt einen auf eine Bezugssperre gerichteten und damit unzulässigen Boykottaufruf dar.

Urteil des BGH vom 27.04.1999
KZR 54/97

NJW Heft 28/1999, Seite VI

Rechtsanwälte
für Medizinrecht in Deutschland

Andreas Voß
Andreas Voß
14943 Luckenwalde
Baumeister & Krettler
Baumeister & Krettler
45894 Gelsenkirchen
Daniela Schäfer
Daniela Schäfer
35510 Butzbach
Eimer Heuschmid Mehle - Bonn