Trinkgelder, die ein Patient an das Krankenhauspersonal zahlt, sind keine "zwangsläufig" entstehenden Krankheitskosten und können daher nicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden.
Urteil des BFH vom 30.10.2003
III R 32/01
Pressemitteilung des BFH
Urteil des BFH vom 30.10.2003
Rechtsanwälte
für Steuerrecht in Deutschland