Krankenfahrten sind absetzbar

Das Finanzgericht des Landes Brandenburg hat unlängst entschieden, daß Fahrtkosten, die dadurch entstehen, daß ein Angehöriger zum Arzt oder ins Krankenhaus zur medizinischen Behandlung gefahren werden muß, mit 52 Pfennig pro gefahrenem Kilometer steuerlich geltend gemacht werden kann. Dies gilt nach Auffassung der Richter auch dann, wenn es sich um Leerfahrten, d.h. Rückfahrten ohne Kranken, handelt.




Finanzgericht Brandenburg; Az.: 2 K 175/97 E

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