Klage gegen ehemaligen Geschäftsführer

Der von einer GmbH auf Rückzahlung eines Darlehens verklagte frühere Geschäftsführer kann sich nicht darauf berufen, dass der Klage kein (wirksamer) Gesellschafterbeschluss vorangegangen ist.

Ein solcher Beschluss ist nur erforderlich, wenn ein zur Zeit der Klageerhebung noch amtierender Geschäftsführer Verfahrensgegner ist. Im Streitfalle war der beklagte Geschäftsführer jedoch bereits vor der Klageerhebung ausgeschieden.

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 23.10.1997
12 U 216/96
Der Betrieb 1998, 1022

GmbHR 1998, 599

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