Die Baden-Württembergische Landesregierung hatte sich geweigert, Musikfestivals zu fördern, bei denen der Jazz-Pianist Chick Corea auftreten sollte. Der Künstler gehört der umstrittenen Scientology-Sekte an. Dieser sah sich durch diese Entscheidung in seinen Grundrechten verletzt und klagte.
Das zuständige Verwaltungsgericht Mannheim brachte seine ablehnende Entscheidung auf folgende Formel: Der Künstler darf auftreten, wo und wann er will, nur darf er eben nicht damit rechnen durch Steuermittel gefördert zu werden.
VGH Mannheim ; Az.: 10 S 176/96
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