Die Zusatzversorgungskasse für das Baugewerbe unternahm den Versuch, von Heimwerkern, die ihr Haus oder ihre Wohnung renovieren, Beiträge zu verlangen.
Das Bundesarbeitsgericht wies eine entsprechende Klage jedoch ab. Für die private Sanierung und Renovierung von eigenen Häusern und Wohnungen in Selbsthilfearbeit sind keine Beiträge an die Kasse zu entrichten.
Urteil des BAG
10 AZR 220/97
Handelsblatt vom 13.03.1998
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