Ein Behinderter hat gegenüber seiner Krankenversicherung keinen Erstattungsanspruch für die Anschaffung eines Notebooks einschließlich behindertengerechter Software für Studienzwecke.
Urteil des BSG vom 30.01.2001,B 3 KR 10/00 R,NJW 2001, 3431
Rechtsanwälte
für Versicherungsrecht in Deutschland