Keine Grunderwerbssteuer bei Rechtsformwechsel

In einem bundesweit geltenden Erlass setzte das Finanzministerium Baden-Württemberg nun eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes um, wonach bei einem Wechsel der Rechtsform eines Unternehmens keine Grunderwerbssteuer für die zu dem Betrieb gehörenden Grundstücke anfallen.

Erlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 18.09.1997
F 4520/2

Impulse Heft 12/97, Seite 174

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