Keine Gebührenermäßigung für Anlieger an zwei Straßen

Ein Eigentümer eines Grundstücks, das an zwei Straßen angrenzt und demzufolge in getrennten Straßenreinigungsverzeichnissen geführt wird, hat die Straßenreinigungsgebühren für beide Straßen zu entrichten. Er kann keine Gebührenermäßigung beanspruchen.

Urteil des KG Berlin vom 14.07.2003

Rechtsanwälte
für Verwaltungsrecht in Deutschland

Weert van Lessen
Dr. Wachsmuth & Kollegen
Dr. Wachsmuth & Kollegen
88662 Überlingen
Ashraf & Kaul
Ashraf & Kaul
63065 Offenbach am Main
Heike Lups
Heike Lups
14471 Potsdam