Ungünstiger Prozessausgang berechtigt lange nicht zur Beleidigung des Anwalts

Ist für einen Mandanten ein Rechtsstreit nicht in der erhofften Weise ausgegangen, sollte sich jeder Anwalt mit der sachlichen Kritik seines Mandanten auseinandersetzen. Beleidigungen des unzufriedenen Auftraggebers mit Ausdrücken wie "arglistiger Täuscher", "uneinsichtiger Tölpel" und "Prozessbetrüger" muss er sich allerdings nicht gefallen lassen. Der Mandant erfüllt mit derartigen Entgleisungen den Straftatbestand der Beleidigung.

Urteil des OLG Saarbrücken vom 04.12.2003

Rechtsanwälte
für Arbeitsrecht in Deutschland

Hannes Baier
Hannes Baier
93047 Regensburg
FÖRSTER|SAAGE|NEUERBURG
Andreas Voß
Andreas Voß
14943 Luckenwalde
Andrea Silvia Drath
Andrea Silvia Drath
83022 Rosenheim