Keine Aufgabemöglichkeit von Wohnungseigentum durch Verzicht gegenüber dem Grundbuch

Wohnungseigentum kann nicht durch Verzicht gegenüber dem Grundbuchamt wirksam aufgegeben werden. Für diese vorherrschende Meinung spricht insbesondere, dass ein Wohnungseigentümer kraft des bestehenden Gemeinschaftsverhältnisses gegenüber den anderen Wohnungseigentümern Verpflichtungen hat, vor allem Zahlungsverpflichtungen. Diesen Verpflichtungen darf sich kein Wohnungseigentümer durch Aufgabe seines Eigentums entziehen.

Beschluss des OLG Celle vom 27.06.2003

Rechtsanwälte
für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht in Deutschland

Doreen Schröder
Doreen Schröder
14467 Potsdam
Poppe & Poppe
Poppe & Poppe
60313 Frankfurt am Main
Norbert Pralat
Norbert Pralat
14482 Potsdam
Christoph Klasen
Christoph Klasen
47798 Krefeld