Kein Schadensersatz für "frustrierte Aufwendungen"

Ein Hobbyrennfahrer, der kurz vor Beginn der Rennsaison Opfer eines Verkehrsunfalls geworden war, verlangte vom Unfallverursacher Schadensersatz, weil er DM 36.000 in seinen Tourenwagen investiert hatte, mit dem er nun, infolge seiner Verletzungen, nicht an den Rennen teilnehmen konnte.
Zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht Hamm befand. Da der Rennwagen nicht am Unfall beteiligt gewesen ist, dessen Gebrauchswert somit nicht beeinträchtigt worden sei, liege ein ersatzfähiger Schaden nicht vor. Für 'frustrierte Aufwendungen', wie derartige vergeblichen Investitionen in der Rechtsprechung genannt werden, gibt es keinen Schadensersatz.




Oberlandesgericht Hamm; Az.: 27 U 161/97

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Pascal Croset
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