Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln braucht ein Autofahrer auf der Autobahn auch bei nasser oder feuchter Fahrbahn grundsätzlich nicht die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h einzuhalten.
Ferner muß er eine Autobahneinfahrt nicht sorgfältig überwachen. Er hat nach Möglichkeit – wenn er auf der rechten Fahrbahn fährt - auf Fahrzeuge auf dem Beschleunigungsstreifen durch änderung seiner Geschwindigkeit Rücksicht zu nehmen.
Oberlandesgericht Köln (v. 21.10.1997); AZ: 24 U 79/97
Rechtsanwälte
für Privatrecht & Kaufrecht in Deutschland